Wertvolles bewahren und sichern
Siedler informierten sich zum Denkmalschutz
Die Siedlervereinigung der Heimaterde hatte eingeladen. Am 19. Juni trafen sich über 130 Heimaterdler im Krug zur Heimaterde, um aus erster Hand Informationen zum Denkmalschutz zu bekommen.
Felix Blasch, Leiter des Amtes für Stadtplanung, Bauaufsicht und Stadtentwicklung, erläuterte die Verwaltungspraxis der Stadt: „Wir beraten gern, kommen Sie zu uns, lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Sie und die Siedlung Heimaterde finden.“ Er verdeutlichte zudem anhand einer Grafik den Ablauf des Verwaltungsverfahrens.
Die Heimaterdler hatte vorab ihre Fragen an die Siedlervereinigung geleitet. Schwerpunkte waren
– die Erhaltung der Vorgärten als Freiflächen vor den Häusern,
– die Vorgaben für Haustüren und Fenster,
– Vordächer, Außenputz, Fassadenanstriche.
Die Fragen wurden einzeln abgearbeitet, wobei das Verhältnis von denkmalschutzrechtlicher Genehmigung zu baurechtliche Erlaubnis erläutert wurde.
Egon Janz, Vorsitzender der Siedlervereinigung: „In den Bebauungsplänen sind rechtlich verbindliche Vorgaben zum Denkmalschutz enthalten, die normativen Charakter haben.“
Daneben gibt die Gestaltungsfibel Empfehlungen als Handreichungen für Eigentümer, Bauherren und Architekten. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fibel zu überarbeiten. Auch Änderungen an den Bebauungsplänen könnten in Frage kommen. Die anwesenden Vertreter aus der Politik, Bezirksbürgermeister Arnold Fessen, Claus Schindler und Peter Pickert, machten in diesem Zusammenhang deutlich, dass solche Änderungen natürlich durch die dafür zuständigen Gremien zu beschließen sind und diese sicherlich die ihnen zustehenden Gestaltungsräume nutzen werden.
Die Anwesenden empfanden die Bürgerversammlung als äußerst informativ und hilfreich. Es war eben nicht allen Teilnehmern bewusst, dass jede äußere Veränderung an den Gebäuden oder Vorgärten auch einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bedarf. Melanie Rimpel, Teamleiterin in der Unteren Denkmalbehörde, verwies noch einmal darauf, dass die Genehmigungen formlos beantragt werden können und zeitnah entschieden werde. Zudem sei die Beratung – z. B. bei der Auswahl des richtigen Materials – oftmals auch zur Verhinderung von Schäden für den Bauherrn durch fehlerhafte Beratung durch Firmenvertreter sinnvoll.
Abschließend wurde das strategische Vorgehen der Unteren Denkmalbehörde angesprochen. Ausgehend davon, dass die Schwere der Eingriffe unterschiedliche Bewertungen und unterschiedlich schnelles Verwaltungshandeln erfordern, wurde das Erstellen einer Prioritätenliste angeregt.
Auch eine Auflistung von unkritischen Vorhaben in einer sogenannten „Positivliste“ wurde vorgeschlagen.
Diese Anregungen werden möglicherweise aufgegriffen. Die bestehenden Probleme bei den Vorgärten, so Felix Blasch, werden jedoch sukzessive angegangen werden.
Unter Hinweis darauf, dass Widersprüche zu Verwaltungsentscheidungen sofort in den Klageweg einmünden, sagt die Verwaltung zu, bei den zu erlassenden Ordnungsverfügungen die gebotene Sensibilität walten zu lassen.