die Erreichung der Klimaziele sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien liegt laut Bundesregierung Deutschland und der Landesregierung NRW im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Eine Überzeugung, die viele Mitglieder der Siedlervereinigung sowie Anwohner und Hausbesitzer der Siedlung Mülheim Heimaterde teilen.
Als Siedlervereinigung Heimaterde 1919 e.V. wollen wir den Zugang zu erneuerbaren Energien im Bereich der Siedlung vorantreiben, ohne den Denkmalschutz in Frage zu stellen. Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes NRW zum 01.06.2022 setzt die Belange des Klimaschutzes in Form von Erneuerbaren Energien gegenüber den Belangen des Denkmalschutzes gleich.
In der Siedlung Heimaterde mit alter und neuer Bausubstanz vorwiegend in privater Hand, in der das Erscheinungsbild bewahrt werden soll, ohne den Bewohnern den Zugang zu diesen Technologien zu verwehren, erscheint eine Umsetzung über Einzelfallentscheidungen schwierig. Die Mitglieder der Siedlervereinigung Heimaterde wünschen sich deshalb einen generellen Ansatz für das Siedlungsgebiet, das im Bereich Energie- und Wärmeerzeugung offen für die Zukunft ist.
Anregung der Siedlervereinigung Heimaterde gemäß §24 GO an den Umweltausschuss:
Generelle Planungsrechtliche Befreiung für Photovoltaik- und Solaranlagen im gesamten Gebiet der Heimaterde als Auf-Dach-Installationen im sichtbaren Bereich (d.h. vordere und hintere Dachfläche). Die Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien sollen als Elemente des Klimaschutzes über die Belange des Denkmalschutzes gestellt werden.
Die Siedlervereinigung bittet die Verwaltung der Stadt Mülheim und die Politik darum, einen Weg aufzuzeigen, wie für solche Anlagen eine Planungsrechtliche Befreiung erwirkt werden kann.
Unser Ziel mit der Anregung im Umweltausschuss ist es, die Verwaltung der Stadt Mülheim zum konkreten Handeln aufzufordern, die Bewohner der Heimaterde bei ihrem Verlangen zu unterstützen, Photovoltaik- und Solaranlagen auch in den sichtbaren Bereichen (vordere und hintere Dachfläche) zu installieren.
Mit dem Blick auf ein einheitliches, definiertes Bild in der Heimaterde und einen nachvollziehbaren Maßstab für die Eigentümer von denkmalgeschützter Bausubstanz muss das Ziel sein, Einzelfallprüfungen zu vermeiden. Einzelfallprüfungen, die in letzter Instanz vor einem Verwaltungsgericht immer einen Kompromiss darstellen, der in keinem Fall zu gleichen Ergebnissen führt und der die Bewohner zu belastenden Klagen zwingt.
Gewünschtes Ergebnis für die Bewohner der Heimaterde:
„Solar- und Photovoltaikanlagen (Auf-Dach-Installationen) als eine strategisch zu stärkende Säule der Energieversorgung der Stadt müssen im Denkmalschutzbereich der Heimaterde erlaubt sein, wenn sie nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten fachgerecht installiert werden. Die Sonnenkollektoren und Solarzellen dieser Anlagen müssen sich an der Kubatur des Hauses orientieren, sollen im Hinblick auf das Erscheinungsbild aber keinen weiteren Bewertungsmaßstäben des Denkmalschutzes unterworfen werden. Sie sind ein Teil der Energiewende und der Zukunft von morgen und sollen in ihrer Erscheinung akzeptiert werden.“
Wir bitten den Ausschuss für Umwelt und Energie als Gremium, uns bei der Einbringung dieser Anregung zu unterstützen und die Verwaltung der Stadt Mülheim an der Ruhr aufzufordern, uns einen Weg aufzuzeigen, wie für solche Anlagen eine Planungsrechtliche Befreiung erwirkt werden kann. Die Umsetzung dieses Weges durch die Verwaltung soll zeitnah erfolgen.