E-Mail an Ministerin Scharrenbach: Bürgerfragen zum Erlass zur Erleichterung von Solaranlagen auf Denkmälern vom 8.11.2022 – Presseinformation – 837/11/2022

Sehr geehrte Ministerin Scharrenbach,

die Siedlervereinigung Heimaterde 1919 e.V. ist in Mülheim an der Ruhr zum Wohle der dort lebenden Menschen tätig. Sie will dabei den Charakter der ehemaligen Arbeitersiedlung erhalten, ohne sich dabei notwendigen Veränderungen zu verschließen. In diesem Verständnis haben wir in den vergangenen Wochen mit vielen Anwohnern über Ihren Erlass zur Erleichterung von Solaranlagen auf Denkmälern vom 8.11.2022 gesprochen.

Viele Hoffnungen haben wir mit diesem Erlass verbunden. Sehr lange mussten wir auf klare Vorgaben der Landesebene warten.

Am 29.11.2022 haben uns der Baudezernent Herr Felix Blasch und die in seinem Verantwortungsbereich tätigen Mitarbeiter nun aus ihrer Sicht die Umsetzung Ihres Erlasses in der Stadt Mülheim im Rahmen einer Sitzung des Planungsausschusses erklärt. Die Präsentation hierzu haben wir angehängt.

Zum Erstaunen aller Eigentümer und Anwohner im Stadtteil Heimaterde ist es nun schwieriger geworden, Solaranlagen auf Denkmälern zu errichten. Die Begründung hierfür findet sich in den nachfolgenden drei Kriterien:

  1. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr interpretiert die Erheblichkeitsschwelle für die Beeinträchtigung in der Art, dass der Denkmalschutz das einzige zu definierende Attribut bei der Einzelfallabwägung zwischen Erneuerbaren Energien und denkmalrechtlicher Gestaltung ist.
  2. Die Regeln bezüglich des öffentlichen Bereiches wurden verschärft, wodurch in einem existierenden Denkmalbereich nun noch mehr Objekte überhaupt in das Erscheinungsbild einbezogen werden.
  3. Die Regeln für die Beantragung einer Solaranlage innerhalb des Denkmalbereiches wurden extrem verschärft, wodurch ein Besitzer einer historisch erhaltenswerten Bausubstanz weder fachlich noch ökonomisch in der Lage sein wird, einen solchen Antrag erfolgreich zu stellen.

Bitte lesen Sie die Präsentation selbst.

Als Eigentümer denkmalgeschützter Bausubstanz, die Solaranlagen nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten für eine Notwendigkeit unserer Zeit (Klimawandel, Energiekrise) halten, die weiterhin glauben, dass Erneuerbare Energien wichtig für die positive Entwicklung unserer Gesellschaft in Deutschland und Europa sind, sind wir über diese Entwicklung mehr als irritiert.

Fragen:

  1. Frau Ministerin Scharrenbach, können Sie uns bitte erklären, ob die Auslegung Ihres Erlasses hier in Mülheim an der Ruhr dem eigentlichen Ziel des Erlasses, der Erleichterung von Solaranlagen auf Denkmälern entspricht?
  2. Die Präsentation der Verantwortlichen der Stadt Mülheim an der Ruhr deutet im Weiteren an, dass Ihr Ministerium trotz Klimawandel und Energiekrise die Regeln im Sinne des Denkmalschutzes gegen die Verbreitung von Aufdach-Solaranlagen angepasst hat.
    Entspricht dies dem Ziel Ihres Erlasses oder Wiederspricht es diesem?
  3. Da der von Ihnen veröffentlichte Erlass von „farblich angepassten Solarziegeln und Solarfolien und in die Dachfläche integrierte Anlagen spricht“, also Lösungen, die weder technisch noch in ihrer Leistungsfähigkeit mit handelsüblichen Aufdach-Solaranlagen vergleichbar sind, interessiert uns die Wertigkeit und Nachhaltigkeit dieser Lösung aus Ihrer Perspektive.

    Da sich diese Anlagentypen wahrscheinlich weder ökologisch noch ökonomisch installieren oder betreiben lassen, ist auf Landesebene ein finanzieller Ausgleich oder Anreiz für die Installation solcher Anlagen im Denkmalbereich vorgesehen?

  4. Die Heimaterde, die in den Denkmalbereich III der Stadt Mülheim an der Ruhr fällt, besteht aus denkmalgeschützter Bausubstanz mit historischem Wert und aus Häusern ohne historischem Wert, die aktuell aber den gleichen Regeln unterliegen.

    Können Sie Eigentümern denkmalgeschützter Bausubtanz ohne historischem Wert erklären, dass ökonomisch und ökologisch wichtige Bauteile an Ihren Gebäuden (Solaranlagen) nicht oder nur eingeschränkt genehmigungsfähig sind?

    Falls es diese Einschränkungen dann aus nachvollziehbaren Gründen auf denkmalgeschützter Bausubtanz ohne historischem Wert gar nicht gibt, wie erklären Sie dem Nachbarn in denkmalgeschützter Bausubtanz mit historischem Wert, dass er so viel weniger für das Klima und die Zukunft unseres Planeten tun darf?

  5. Unsere letzte Frage bezieht sich auf die Antragstellung von Solaranlagen auf Denkmälern. Womit ist zu erklären, dass denkmalgeschützte Bausubstanz andere Voraussetzungen (Statik, Typ, Größe) bei der Antragstellung erfüllen muss als vergleichbare Bausubstanz (Alter, Form, Größe) außerhalb des Denkmalbereiches?

Für Eigentümer denkmalgeschützter Bausubstanz spielen Nachhaltigkeit und ökologische Gesichtspunkte im Leben oft eine große Rolle und stellen gleichzeitig eine positive Motivation dar. Eine Motivation, für die viele Eigentümer auch bereit sind, mehr Zeit und Geld in den Erhalt ihrer Bausubstanz zu investieren. Viele Eigentümer und Anwohner hier in der Heimaterde haben Angst, dass der Umgang mit Solaranlagen auf Denkmälern nicht nur ihr Eigentum extrem schlechter stellt, sondern auch, dass ihre Motivation für den Denkmalschutz genommen wird. Das ist gerade für den Denkmalschutz und den Erhalt des Kulturgutes sehr schade.

Der von Ihnen veröffentlichte Erlass stellt eine Zeitenwende für die Denkmäler dar, in denen wir leben. Unabhängig von Ihrem Umgang mit unseren Fragen würden wir deshalb ab jetzt gerne regelmäßig Kontakt zu Ihnen aufnehmen, da uns das Thema auch in den nächsten Jahren bewegen wird.

Für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis bedanken wir uns im Voraus und freuen uns möglichst bald auf Ihre Antwort.