Staatszielbestimmung Klimaschutz des Grundgesetzes geht dem
Denkmalschutz vor
Quelle: http://www.maslaton.de/news/Photovoltaikanlage-gehoert-zum-Erscheinungsbild–n37
Mit Entscheid des VGH Mannheim vom 01.09.2011 (1 S 1070/11) erfahren Photovoltaikanlagen nun
eine Sonderstellung neben anderen baulichen Veränderungen gegenüber Kulturdenkmälern. So sind
durch Photovoltaikanlagen hervorgerufene Beeinträchtigungen wegen des in der Verfassung
verankerten Klimaschutzes in stärkerem Maße hinzunehmen, als dies für andere bauliche
Maßnahmen zutrifft….